Vollmachten erstellen leicht gemacht

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung -                              hier bekommen Sie Hilfe

Rudi mit Fernglas Blick auf die Vollmacht

Keine angenehme Vorstellung: Man ist infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr handlungsfähig. Da weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung vorliegt, setzt das Gericht einen Bevollmächtigten ein. Also eine fremde Person. Ehepartner und Kinder können nur zuschauen, denn ihnen sind ohne Vollmacht die Hände gebunden. 

 

Wer also wert darauf legt, dass nicht plötzlich Fremde in seinem Namen Entscheidungen treffen, sollte rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellen. Das geht einfacher als viele denken.

Ausführliche Informationen und Mustertexte enthält zum Beispiel die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebene kostenlose Broschüre „Betreuungsrecht – mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht“. Sie kann im Internet unter www.bmjv.de (Menüpunkt „Publikationen“) abgerufen werden. Die gedruckte Version gibt es beim Publikationsversand der Bundesregierung (Postfach 481009, 18132 Rostock).

Personen mit Fragezeichen und Ausrufezeichen zur Betreuungsverfügung

Kostenlose Hilfe bekommt man ferner bei den Betreuungsvereinen und der Betreuungsbehörde. Die Kontaktadressen sind leicht im Internet zu finden (einfach das Stichwort „Betreuungsverein“ und seinen Wohnort in die Suchmaschine eingeben).

 

Wer sich jedoch individuell und juristisch beraten lassen möchte, sollte einen Notar oder Rechtsanwalt aufsuchen. Die Kosten für den Anwalt sollten vorher besprochen werden. Das Honorar des Notars ist abhängig vom Geschäftswert und liegt bei mindestens 60 Euro und maximal 1.735 Euro (bei einem Geschäftswert ab zwei Millionen Euro). Plus Steuer und Schreibauslage.

Tipp: Vorsorgedokumente rechtssicher direkt vom Rechtsanwalt.

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Was tun wenn sie keinem so recht vertrauen?

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