Wo Sie Vollmachten am besten aufbewahren
Die beste Vollmacht nutzt nichts, wenn der Bevollmächtigte sie nicht findet
Selbst die beste, juristisch „wasserdichte“ Vollmacht hilft dem Betreffenden im Notfall nicht weiter, wenn niemand weiß, wo sie aufbewahrt wird. Wo sollte man also die Vollmacht oder die Betreuungsverfügung hinterlegen? Grundsätzlich gibt es hierfür keinen gesetzlich vorgeschriebenen Ort. Daher an dieser Stelle die drei einfachsten Möglichkeiten:
- im Notfallordner bei Ihnen zu Hause
- sofern vorhanden, in Ihrem privaten Tresor zu Hause
- im Bankschließfach.
Wichtig ist vor allem, dass der Bevollmächtigte weiß, wo er im Notfall die entsprechenden Dokumente findet. Wenn man zum Beispiel die Unterlagen in einem Bankschließfach aufbewahrt und der Bevollmächtigte keine Vollmacht vorlegen kann, um über dieses Schließfach zu verfügen, hat er zunächst einmal schlechte Karten. Sollte er nicht in der Lage sein, eine Vollmacht vorzulegen, gilt er offiziell nicht als bevollmächtigt, und das Gericht entscheidet über einen fremden Betreuer oder Bevollmächtigten.

Unser Praxistipp:
Der Bevollmächtigte sollte zumindest über eine Kopie der Vollmacht verfügen, besser noch eine weitere Ausfertigung der Vollmacht erhalten (wurde eine Kontroll- und/oder ein Ersatzbevollmächtigter benannt, sollte auch diesem eine Kopie vorliegen).
Darüber hinaus muss der Bevollmächtigte wissen, wo das Original hinterlegt ist, um im Fall der Fälle rasch handeln zu können, sobald der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist.
Überdies kann man seine Vollmachten bei einem Anwalt oder Notar hinterlegen. Oder aber, man wendet sich an das Zentrale Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de).
Dort werden auf Wunsch alle privaten und notariellen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert. Alternativen hierzu bietet Jura Direkt (www.juradirekt.com) an, wo auch Originale hinterlegt werden können.
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