Die deutschen Testamentsmuffel

„Hast du eigentlich ein Testament verfasst?“, diese Frage fürchten viele. Denn geben Sie es ruhig zu, so wirklich gerne möchte man sich nicht mit dem Thema Testament befassen.

Und auch wenn man mit Notaren oder Rechtsanwälten spricht hört man immer wieder: „Die Menschen möchten sich nicht mit ihrem eigenen Tod beschäftigen.“

Und außerdem – der Alltag bietet viele Dinge, die es zu regeln gibt. Die haben Vorrang, denn schließlich lebt man jetzt.

 

Diese Gedanken teilen viele. Laut einer Emnid-Umfrage haben 71 Prozent der Deutschen ihren letzten Willen nicht errichtet. Und das in einem Land, in dem sonst alles geregelt ist.

Einige Menschen ahnen, dass Nichtstun in Testaments-Angelegenheiten, für ihre Nachkommen böse ausgehen könnte.

Andere wiederrum denken sich: „Das wird sich schon alles regeln“

 

Aber wird es das wirklich?

 

Häufig scheitert das Verfassen des Testaments schon an praktischen Problemen.

Viele wissen nicht, wo sie anfangen sollen.

Wo bekomme ich Hilfe beim Erstellen meines Testaments?

Kommt es bei der Erstellung eines Testaments zu formellen Fragen, helfen Ratgeber oder Broschüren. Beispielsweise die Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. In dieser Publikation erhalten Sie wertvolle Tipps und Hilfe zum Aufbau des Testaments, der Hinterlegung und den Inhalten. Sie finden die Broschüre als kostenloses Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz unter der Kategorie "Publikationen". 

 

Formelle Fragen können Sie auch mit einem Notar oder Rechtsanwalt klären, der sicherstellen kann, dass ihre Testament rechtssicher ist. 

Für Unternehmer/in

Das Testament – mehr Sicherheit und Klarheit für die Hinterbliebenen

Wohl niemand denkt gern über den eigenen Tod nach. So verdrängen auch Unternehmer oft den Gedanken an eine Unternehmensnachfolge. So unangenehm die Auseinandersetzung mit diesem Thema sein mag – der letzte Wille sollte frühzeitig in einem Testament vom Notar beurkundet werden. 

Für diese rechtzeitige Vorsorge gibt es einen guten Grund: Wenn ein Unternehmer seine Angelegenheiten weder im Testament noch in einem Erbvertrag regelt, so tritt nach seinem Tod die gesetzliche Erbfolge ein, wonach jeder Erbe gemäß seiner Erbquote an dem zum Nachlass gehörenden Unternehmen beteiligt wird. 

Der plötzliche Todesfall kann die Familie in große Schwierigkeiten bringen und sogar deren wirtschaftliche Existenz bedrohen. Denn nicht immer ist sich eine Erbengemeinschaft über sämtliche Fragen zum Unternehmen einig, sodass Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert sind. Es besteht auch die Gefahr, dass eine ungeeignete Person das Geschäft fortführt.

 

Testament und Gesellschaftsvertrag

 

Im Testament kann der Unternehmer frühzeitig bestimmen, welcher Erbe sein Unternehmen fortan übernehmen soll, und so die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Dabei muss er erbrechtliche, familienrechtliche und steuerrechtliche Aspekte berücksichtigen. Wird das Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft geführt, ist auch der Gesellschaftsvertrag zu beachten. Dessen Bestimmungen sind insbesondere auf folgende Fragen zu prüfen:

 

  • Welche Regelungen enthält der Gesellschaftsvertrag?
  • Gibt es eine Nachfolgeklausel?
  • Erlauben er und das Gesellschaftsrecht eine Regelung der Unternehmensnachfolge per Testament?

 

Lässt der Gesellschaftsvertrag eine Beteiligung der Erben im gewünschten Sinne zu?

Meistens wird ein Unternehmer seinen Betrieb als Einheit bewahren und die Geschäftsführung in geeignete Hände geben wollen. Fehlt ein Erbe mit den notwendigen Qualifikationen, kann es sinnvoll sein, über eine Unternehmensveräußerung nachzudenken.

 

Testamentarische Absicherung der Familie und des Fortbestehens des Unternehmens 

 

Der Unternehmer sollte sein Testament immer auf die jeweilige Familiensituation abstimmen. Die deutschen Gesetze erlauben viele Möglichkeiten, um eine gerechte Lösung für die gesamte Familie zu finden und auch diejenigen Familienmitglieder zu bedenken, die nicht am Unternehmen beteiligt werden sollen, beispielsweise durch Vermächtnisse, Abfindungen und Auflagen für die Erben.

Dabei sind immer auch mögliche Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche, Ausgleichsansprüche der Erben, Zugewinnausgleichsansprüche des hinterbliebenen Ehegatten und steuerliche Verpflichtungen im Auge zu behalten. Das Testament muss so verfasst sein, dass diese Verbindlichkeiten nicht zu einer (ungewollten) Zwangszerschlagung des Unternehmens führen.

 

Fazit

 

Ein Unternehmenstestament bezweckt weit mehr als die Verteilung des Privatvermögens des Verstorbenen. Hier sind nicht nur die eigenen und die familiären Interessen zu berücksichtigen, sondern auch die Belange der Gesellschafter und Mitarbeiter. Wer sein Unternehmen erfolgreich an die Nachkommen weitergeben möchte, sollte die Unternehmensnachfolge genau planen und vor allem regeln. Nur so lassen sich im Erbfall negative Auswirkungen auf das Unternehmen und dessen Fortbestehen vermeiden.

Lassen Sie sich bei Ihrem Testament von einem Anwalt oder Notar unterstützen, um juristische Fallstricke zu vermeiden.

 

Weitere Informationen finden Sie im folgenden Ratgeber: https://www.anwalt.org/testament/